Kapitel 03 Allgemeine Informationen über den Islam

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Der Islam sieht in der Frau, egal ob sie ledig oderverheiratet ist, ein Individuum mit eigenen Rechten, mit einem Anrecht auf Besitz und dem Recht über ihren Besitz und Verdienst ohne jegliche Bevormundung (durch ihren Vater, Ehemann oder irgend jemand anderen) zu verfügen.

Sie hat das Recht, zu kaufen und zu verkaufen, Geschenke und Almosen zu geben und sie kann ihr Geld ausgeben, wie sie will. Der Bräutigam gibt der Braut eine Mitgift zu ihrem eigenen Gebrauch und sie behält eher ihren eigenen Familiennamen, als den ihres Gatten anzunehmen.

Der Islam ermuntert den Ehemann seine Frau gut zu behandeln, wie der Prophet sagte:

Die besten unter euch sind die, die am besten zu ihren Frauen sind1

Mütter im Islam sind überaus verehrt. Der Islam befiehlt, sie bestens zu behandeln. Ein Mann kam zum Propheten und sagte, “Oh Gesandter Gottes! Wem von den Menschen sollte ich Gesellschaft leisten?“ Der Prophet sagte:

Deiner Mutter.

Der Mann sagte:Wem dann Der Prophet sagte:

Dann deiner Mutter.

Der Mann fragte weiter:Wem dann?“ Der Prophet sagte:

Dann deiner Mutter.

Der Mann fragte wieder: „Wem dann?“ Der Prophet sagte:

Dann deinem Vater.2